Schilder, Schranken und Warnkörbe: Die Kommandantur weist auf Verbote hin.
“Truppenübungsplatz darf nicht betreten werden”
Rückblick: Für die Verlegeübung Defender Europe 2020 sind zahlreiche Fahrzeuge der US-Streitkräfte von Bergen ins Camp Fallingbostel Ost transportiert worden. Symbolbild: WZ-Archiv
Die Truppenübungsplatzkommandantur weist auf das Betretungsverbot der Truppenübungsplätze Bergen und Bergen Ostenholzer Moor hin. Das Betretungsverbot gilt ständig und nicht nur an Schießtagen. Eine Gefährdung von Personen geht bei Missachtung des Verbots nicht nur vom Schießen, sondern auch durch den Übungsbetrieb mit getarnten und unbeleuchteten Gefechtsfahrzeugen, dem Einsatz von Manöver- und Darstellungsmunition sowie Straßenverschmutzung aus. Zudem gehen die übenden Soldaten auch nicht davon aus, unbeteiligte Personen im Übungsgeschehen anzutreffen.
Blindgänger und andere nicht aufgefundene Munition stellen ein hohes Gefährdungspotential nicht nur auf Truppenübungsplätzen dar. Diesbezüglich gilt ein absolutes Berührungsverbot.
Die Grenzen der Truppenübungsplätze sind durch Schilder, Schranken und Warnkörbe deutlich gekennzeichnet. Aufgezogene, rot-weiß-rote Warnkörbe bedeuten, dass im Gebiet des Truppenübungsplatzes geschossen und/oder geübt wird.
Die Missachtung des Befahrens- und Betretungsverbots wird als Ordnungswidrigkeit mit empfindlichen Geldbußen geahndet.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass der Einflug mit einer zivilen Drohne in das Luftsperrgebiet des Truppenübungsplatzes Bergen nach §62 LuftVG eine Straftat darstellt.
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